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Re: Bundesligatipp

geschrieben von Andreas am 21.05.2005 um 11:34:35

»Ist sowas auch strafbar wenn ich's nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung Stelle, aber trotzdem eine Website online stelle wo sich prinzipiell jeder anmelden kann, ich aber nur die zulasse, die in diesem Personenkreis sind ?«

Frage von mir: habe die gleiche Frage! Ist das o.g. Thema erlaubt????
Anmelden könne (werden) sich nur Personen aus meinem Bekanntenkreis! Das gibt nur eine Website, auf den die Platziereungen ect. zu sehen sind!
Zum Tippen selbst, werden die bezahletn Beiträge kompl. wieder an die Gewinner verteilt. Also keine Bereicherung meinerseits!
Gewinnspiel?
Tippspiel?
Wettspiel?
Eine Antwort wäre super!!!! Vielen Dank



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