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Genehmigungspflicht bei 650,-EUR und Verkauf aller Lose ?

geschrieben von Dusende am 05.10.2005 um 20:39:26

Wenn ich bei einem Straßenfest z.B. 100 Lose a 1 EUR verkaufe und eines der Lose zum Gewinn eines Fernsehers im Wert von 100 EUR führt. Fällt soetwas dann unter Glücksspiel ?

Zwar muß der Besitzer eines einzelnen Loses Glück habe, aber eines der Lose gewinnt ja auf jeden Fall.
Also könnte ja auch einer alle Lose kaufen.

Ich freue mich über alle Hinweise, werde dazu aber sicher auch nochmal eine RA fragen.

Danke, D.


  • Genehmigungspflicht bei 650,-EUR und Verkauf aller Lose ? - Dusende - 05.10.2005 20:39:26

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