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Verlosung von Entgelten

geschrieben von Jan Prill am 25.01.2006 um 00:22:57

Hallo,

mich interessiert die rechtliche Beurteilung des folgenden Sachverhalts:

1. Personen schreiben eine Bewertung über ein Produkt und stellen diese online, dh sie liefern einen Service für andere Internetbenutzer. Dies tun sie ohne überhaupt eine Vergütung zu erwarten (Portal I), bzw. für ein minimales Entgelt (z.B. für 2 cent pro positivem Rating [diese Bewertung hat mir sehr geholfen]) (Portal II)

2. Die Bewertung hilft vielen Personen. Der Kritiker hat sich große Aufmerksamkeit erworben (Stichwort: Aufmerksamkeitsökonomie) und/oder einen kleinen Betrag (z.B. 2 Euro nachdem er 200 positive Kommentare zu seinem Beitrag bekommen hat).

3. Der Betreiber der Bewertungsplattform ist unglücklich über die minimalen Beträge, die er für seine Mitglieder ausloben kann. Einerseits rechnet sich eine höhere Vergütung nicht, andererseits sind die Minimalbeträge nicht gerade ein großer Anreiz für die Mitglieder (= Kritiker). Er überlegt sich, den Mitgliedern gar nichts mehr auszuzahlen (1. Alternative), sondern die bisherigen Vergütungen in einen Gewinnpool einzustellen und den "erarbeiteten" Gewinn unter den aktiven Mitgliedern auszuspielen, sobald der Gewinnpool einen bestimmten Betrag erreicht, oder (2. Alternative) die Kritiker entscheiden zu lassen, ob sie ihren erarbeiteten Betrag ausgezahlt bekommen oder ihn in den Gewinnpool einstellen möchten, ansonsten wird vorgegangen wie in der 1. Alternative. Die Gewinnchancen der Kritiker sollten von ihrem Anteil am Gewinnpool abhängig sein (wer viel kritisiert hat größere Gewinnchancen).

Sinn der Idee: Kritiker setzen sich einem Risiko aus, für ihre Kritiken entweder gar nichts mehr zu bekommen oder eben "groß" abzuräumen. Eine interessante Idee wie ich finde. Klaut sie ruhig ich bin das gewöhnt! Habe morgen ohnehin wieder ne bessere ;-) Ginge das denn nun rechtlich, welche Voraussetzungen müsste man erfüllen? Zu bedenken wäre hier doch wohl, dass der geldwerte Einsatz einerseits die Kritikleistung des Kritikers ist, andererseits der tatsächliche Geldbetrag nicht vom Kritiker selber stammt.


  • Verlosung von Entgelten - Jan Prill - 25.01.2006 00:22:57

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