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Re: Gewinnspiel oder doch Glücksspiel?

geschrieben von M. Stein am 07.06.2004 um 07:18:26

Na ja, also ein Geschicklichkeitsspiel ist m.E. kein Glücksspiel und erfüllt nicht den Straftatbestand des § 284 StGB.
Da nur Lotterien, Ausspielungen und Oddsetwetten der Lotteriesteuer unterliegen, ist das ganze auch nicht steuerbar durch die Lotteriesteuer (da kein Zufall). Eine andere "Gewinnspielsteuer" gibt es m.E. nicht, oder? Das ganze wäre also höchstens über die normale Gewerbe- und Körperschaftssteuer/Einkommensteuer zu versteuern.
Wie das ganze genehmigungsrchtlich aussieht weiß ich nicht und ist sicherlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.



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