Lotterierecht-Forum

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Wettanbieter zahlt mein Gewinn von 30.000 Euro nicht aus

geschrieben von Erdogan am 16.11.2006 um 10:42:51

Ich habe am 12.06.2006 während der Fussball Weltmeisterschaft in einem Wettbüro in Krefeld, die Sportwetten für den Wettanbieter "Interwett.." mit Sitz in Malta vermittelt, mit einem einsatz von 12,50 Euro, 30.000 Euro gewonnen!
Von dieser Filiale in Krefeld, also der "xxx GmbH" die nun seit Juli 2006 in Krefeld nicht mehr existiert, aber noch in Gelsenkirchen ansässig ist, eine Gewinnbescheinigung über den Betrag erhalten. Den Gewinn aber hätte ich erst ein paar Tage später erhalten können, da dies erst von Interwetten überwiesen werden müsste. Nach ca. einer Woche hieß es, Interwett.. wolle das Geld nicht zahlen, weil die Wette so in dieser Form nicht gewettet werden durfte. Eine derartige Klausel war jedoch weder auf den Wettplänen noch sonst wo erkennbar. Interwett.. hatte für die Weltmeisterschaft zusätzliche "Sonderwetten" herausgebracht; besser gesagt, erfunden und angeboten. Z.B. konnte man auch für ein und das selbe Spiel die Ereignisse kombinieren wie folgt: "kein Spieler schiesst im Spiel zwei Tore" und gleichzeitig das genaue Spielergebnis von "1-0"!
Genau diese und ähnliche Tippabgaben sollen aber ein "offensichtlicher fehler des Buchmachers gewesen sein", die wohl in der AGB stehen! Obwohl Interwett.. so argumentierte, nahm sie jedoch danach noch weitere 2 Wochen, also insgesammt einen monat lang, zahlreiche Wetten dieser Art an und kassiert dem entsprechend!
Naja, mir hat die Filiale schliesslich doch noch anstatt 30.000 Euro, ein paar Hundert euro angeboten, die ich dankend ablehnte.
Interessant an der ganzen Sache ist jedoch, daß falls ein Ereignis mit einem anderen nicht zu kombinieren gewesen wäre, hätte dies vom elektonischen Erfassungssystem der Annahmestelle als Fehler angezeigt werden müssen, so wären diese Spielscheine also nicht tippbar gewesen! Mein Tippschein wurde vom elektronischen Erfassungssystem als gültig angenommen, somit ist mir nicht verständlich, warum Interwett.. nicht zahlt!

Mann muß wissen, ich hatte auch vorher in dieser Filiale während der WM 2006 mehrmals mit derartigen Wetten gewonnen und auch verloren! Die Gewinne lagen hier zwischen 500-3000 Euro, die auch sofot ausgezahlt wurde. Belege und Quittungen hierfür besitze ich noch.
Darauf hin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der Interwett.. Malta und Österreich angeschrieben hat, jedoch zeigten diese weder Reaktionen auf die Anforderungen meines Anwalts noch auf meine zahlreichen E-mails. Ebenfalls wurde die xxx GmbH in Gelsenkirchen angeschrieben, die aber auf Interwett.. verweist, aus dem grund, nur Vermittler gewesen zu sein.
Auch wäre die xxx GmbH schadensersatzpflichtig machbar, jedoch würde ich nur auf meinen eigenen Kosten sitzen bleiben. Denn der Inhaber der xxx GmbH (ein Millionär!) mit einem ( 100% Scheingeschäftsführer der Firma, kann ich auch beweisen, würde aber dennoch vor Gericht nichts bringen!) mit sicherheit bei einer Klage sofort die Firma Konkurs melden und hätte mit wenig Papier Kram seine Geschäfte wieder in freien lauf gebracht! Mein Anwalt ist auch in der selben meinung und ratet mir nun als nächstes eine Anzeige wegen betruges gegen Interwett.. zu Stellen.
Welchen weg könnte man da noch gehen???
viele Grüsse



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN